Geringfügige Beschäftigung in Österreich: Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die geringfügige Beschäftigung

Im Kontext eines Arbeitsverhältnisses, das lediglich ein geringfügiges Einkommen generiert, sind spezifische Aspekte von signifikanter Bedeutung sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Insbesondere kann das Eingehen einer zusätzlichen geringfügigen Beschäftigung für den Arbeitnehmer steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Implikationen mit sich bringen. Ebenso sind aus der Perspektive des Arbeitgebers bestimmte abgabenrechtliche Elemente von Relevanz.

Durch diesen Beitrag soll erklärt werden, was eine geringfügige Beschäftigung genau ist, welche rechtlichen Besonderheiten ein derartiges Dienstverhältnis mit sich bringt und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt für das Jahr 2024 
    EUR 518,44.
  • Geringfügig Beschäftigte genießen ausschließlich Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung, ohne Einbeziehung in die Kranken- und Pensionsversicherung.
  • Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze ist die Nachzahlung von Beiträgen an die Österreichische Gesundheitskasse erforderlich.
  • Im Falle, dass ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, besteht die Option zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Beiträge sowohl zur Unfallversicherung als auch zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) für ihre geringfügig Beschäftigten zu leisten.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Dienstgeber eine pauschalierte Dienstgeberabgabe in Höhe von 19,40% entrichten.
Geringfügige Beschäftigung Geringfügigkeitsgrenze

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das daraus resultierende Einkommen die jährlich angepasste Grenze gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreitet. Während für das Jahr 2023 die Geringfügigkeitsgrenze bei EUR 500,91 lag, ist sie für das Jahr 2024 auf EUR 518,44 angehoben worden. Bei Nichtüberschreitung dieses Limits bleibt das Bruttoeinkommen gleich dem Nettoeinkommen.

Ungeachtet der Geringfügigkeit der Beschäftigung unterliegen Arbeitnehmer den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, äquivalent zu denen in Voll- oder Teilzeitanstellungen. Dies impliziert, dass auch Arbeitnehmer mit einem minimalen Einkommen Anspruch haben auf:

  • Entgeltfortzahlung im Krankenstand,
  • Abfertigung,
  • Pflegefreistellung,
  • Urlaubsansprüche,
  • die Beachtung gesetzlicher Kündigungsfristen,
  • sowie auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wie in den meisten Kollektivverträgen vorgesehen.

Wesentliche Aspekte der geringfügigen Beschäftigung für Arbeitnehmer

Geringfügige Beschäftigung und Sozialversicherung

Die sozialversicherungsrechtliche Situation bei einer geringfügigen Beschäftigung weist spezifische Einschränkungen auf. Verdienen Sie unter EUR 518,44, sind Sie lediglich durch die Unfallversicherung geschützt. Eine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist nicht automatisch gegeben.

Trotzdem besteht die Möglichkeit, sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung zu versichern. Diese Option ist besonders relevant, wenn Sie Anspruch auf Leistungen wie Wochen- oder Krankengeld haben möchten, die nicht durch eine andere Versicherungsform (etwa ein weiteres Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Erwerbstätigkeit) abgedeckt sind. Durch die Selbstversicherung erwerben Sie zudem Beitragsmonate für Ihre Pensionsversicherung. Für die Inanspruchnahme dieser Selbstversicherung müssen Sie einen Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) stellen, wobei die Kosten hierfür im Jahr 2024 bei monatlich EUR 73,20 liegen.

Eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist für geringfügig Beschäftigte nicht vorgesehen, wodurch kein Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit besteht.

Bei Vorliegen mehrerer geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse werden die Einkünfte addiert. Überschreitet die Summe die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 518,44, erfolgt eine automatische Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung, womit eine Selbstversicherung hinfällig wird. In einem solchen Fall ist eine Nachzahlung von 14,62% auf das Gesamteinkommen der monatlichen Einkünfte erforderlich.

Geringfügige Beschäftigung und Einkommensteuer

Für Arbeitnehmer, die ausschließlich Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung beziehen, entsteht in der Regel keine Lohnsteuerpflicht. Dies ändert sich jedoch, sobald Einkünfte aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen vorliegen, unabhängig davon, ob diese jeweils die Geringfügigkeitsgrenze über- oder unterschreiten. In einem solchen Fall werden sämtliche Einkünfte für die steuerliche Bemessung herangezogen und dem Einkommensteuertarif unterworfen.

Da die Tarifstufen seit dem 01.01.2023 an die Inflation angepasst werden, hat dies zur Folge, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen auch für das Jahr 2024 entsprechend verändern:

Steuersätze im Jahr

0% bis

20% bis

30% bis

40% bis

48% bis

50% über

2023

11.693

19.134

32.075

62.080

93.120

93.120

2024

12.816

20.818

34.513

66.612

99.266

99.266

Wesentliche Aspekte der geringfügigen Beschäftigung für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, für Ihre geringfügig beschäftigten Mitarbeiter die Beiträge zur Unfallversicherung zu leisten, die sich auf 1,10% der Beitragsgrundlage belaufen. 

Darüber hinaus besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung zur Entrichtung einer pauschalierten Dienstgeberabgabe. Diese Abgabe beträgt 19,40% und ist unter folgenden Bedingungen fällig:

  • Wenn Sie mehrere Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen anstellen und
  • die Gesamtlohnsumme aller geringfügig Beschäftigten ohne Sonderzahlungen im Monat EUR 777,66 übersteigt, was dem Eineinhalbfachen der Geringfügigkeitsgrenze entspricht.

Diese Bestimmung soll die Schaffung mehrerer geringfügiger Arbeitsplätze aus rein finanziellen Überlegungen anstelle der Einrichtung einer Vollzeitstelle verhindern.

FAQ - Geringfügige Beschäftigung

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Einkommen aus dieser Tätigkeit die festgelegte Geringfügigkeitsgrenze, welche für das Jahr 2024 bei EUR 518,44 liegt, nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass das Bruttoeinkommen gleich dem Nettoeinkommen ist.

Geringfügig Beschäftigte sind lediglich unfallversichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung zu versichern, falls sie nicht über eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Es kommt darauf an:

Nein, solange die Einkünfte ausschließlich aus einer geringfügigen Beschäftigung stammen.

Werden jedoch Einkünfte aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen erzielt, die insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, werden diese Einkünfte steuerpflichtig. Hierbei kommt es auf die Tarifstufen des Einkommensteuergesetzes an. Für das Jahr 2024 gilt, dass Einkünfte bis zu EUR 12.816 nicht besteuert werden.

Überschreitet die Summe der Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungen die Grenze, entsteht eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung, und es müssen nachträglich Beiträge entrichtet werden.

Für die Selbstversicherung ist ein Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einzureichen. Die Kosten hierfür liegen im Jahr 2024 bei monatlich EUR 73,20.

Nein, eine Selbstversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist für geringfügig Beschäftigte nicht vorgesehen, daher besteht kein Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit.

RA Mag. Birgitta Winkler LL.M.

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