Unternehmensgründung: Die Wahl der richtigen Rechtsform

Welche Rechtsform ist für mein Start-up am besten geeignet?

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung und Überlegung erfordert. Bevor man sich auf den Weg in die Selbstständigkeit begibt, sollte man viele Gedanken an die Geschäftsidee, das Marktumfeld, die Zielgruppe und die Finanzierungsmöglichkeiten verschwenden. Es ist unerlässlich, einen ausführlichen Businessplan zu erstellen, der als Leitfaden für den Unternehmensaufbau dient. Eine der entscheidendsten Überlegungen bei der Gründung ist die Wahl der Rechtsform. Die Rechtsform eines Unternehmens hat erheblichen Einfluss auf Haftung, Steuern, Kapitalbeschaffung und andere rechtliche Aspekte. Die sorgfältige Auswahl der Rechtsform ist somit von entscheidender Bedeutung, da sie langfristige Auswirkungen auf den Erfolg und die Stabilität des Unternehmens hat. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen aussagekräftigen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen liefern und auf die Vor- und Nachteile eingehen.

Inhaltsverzeichnis

Einzelunternehmer

Der Großteil der Selbstständigen wird in Österreich in der Rechtsform des Einzelunternehmens tätig. Hierbei steht die natürliche Person, also der Inhaber des Unternehmens, im Vordergrund. Er betreibt seine Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Haftung des Einzelunternehmers erstreckt sich auch auf sein Privatvermögen und kann nicht beschränkt werden (unbeschränkte persönliche Haftung). Die Gründung eines Einzelunternehmens stellt die unkomplizierteste Variante dar, welche wenig bürokratischen Aufwand und viel Flexibilität mit sich bringt.

Rechtsform Einzelunternehmer

Vorteile

  • Rasche und unkomplizierte Gründung: Abgesehen von der steuerlichen Registrierung beim Finanzamt und der Gewerbeanmeldung bestehen keine besonderen Gründungsvoraussetzungen.
  • Steuervorteile: Der Umstand, dass der Inhaber des Einzelunternehmens selbst Steuersubjekt ist (diesem werden also die Einkünfte zugerechnet), kann erhebliche Steuervorteile bringen.
  • Unabhängigkeit: Der Einzelunternehmer ist nicht von anderen „Gesellschaftern“ abhängig und hat die volle Kontrolle über das Unternehmen.

Nachteile

  • Haftung: Die Haftung des Einzelunternehmers ist nicht beschränkt. Dies bedeutet, dass er mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einzustehen hat.
  • Kapitalbeschaffung: Als Einzelunternehmer sind die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten im Vergleich zu Gesellschaftsformen nicht so weitreichend.

Personengesellschaften

Bei einer Personengesellschaft schließen sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammen. Es sind folgende Varianten möglich:

  • GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OG (Offene Gesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • GmbH & Co KG

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

Die Gründung dieser Gesellschaft erfordert keinen besonderen Formalakt. Eine Eintragung im Firmenbuch ist nicht möglich, da sie keine Rechtspersönlichkeit hat. Es wird also nur eine Geschäftsbezeichnung geführt, jedoch keine eigene Firma. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.

Vorteile

  • schnelle und unkomplizierte Gründung
  • keine Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften (kein Mindestkapital)
  • Einfache Gewinnermittlung im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • keine Formvorschriften bzgl des Gesellschaftsvertrags

Nachteile

  • Haftung der Gesellschafter: persönlich, unbeschränkt und solidarisch
  • keine Firma
  • keine Rechtspersönlichkeit
  • Die GesbR selbst ist auch nicht gewerberechtsfähig.

Offene Gesellschaft (OG)

Vorteile

  • schnelle und unkomplizierte Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bei Erreichung bestimmter Umsatzgrenzen Bilanzierungspflicht)
  • Gewerberechtliche Befähigung muss nur von einem Gesellschafter erbracht werden.

Nachteile

  • Die Gesellschafter haften solidarisch (für die gesamten Schulden der Gesellschaft), persönlich (mit Betriebs- und Privatvermögen) sowie unbeschränkt.

Kommanditgesellschaft (KG)

Vorteile

  • schnelle und unkomplizierte Gründung
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bei Erreichung bestimmter Umsatzgrenzen Bilanzierungspflicht)
  • Die Rolle des Kommanditisten kann flexibel ausgestaltet werden.
  • Die Haftung des Kommanditisten ist beschränkt.

Nachteile

Die Komplementäre haften solidarisch (für die gesamten Schulden der Gesellschaft), persönlich (mit Betriebs- und Privatvermögen) sowie unbeschränkt.

Rechtsform Kommanditgesellschaft

GmbH & Co KG

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der Kommanditgesellschaft bzw. eine Mischform, wobei lediglich die GmbH als Komplementär unbeschränkt haftet. Es haften also nicht die Gesellschafter der GmbH unbeschränkt, sondern nur die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die einzelnen Personengesellschafter haften wiederum nur beschränkt. Durch diese Konstruktion können die Vorteile einer Personengesellschaft bei gleichzeitigem Ausschluss der Haftungsrisiken genutzt werden.

Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Es sind drei Ausprägungen denkbar:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • FlexCo (Hybrid zwischen GmbH und AG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Vorteile

Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und eine der beliebtesten Rechtsformen. Sie kann selbstständig Rechte erwerben, Pflichten begründen sowie klagen und geklagt werden. Der besondere Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung: grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter selbst haften nur für die Aufbringung des vereinbarten Stammkapitals. Ihre Haftung ist also auf jenes Kapital beschränkt, das sie der Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben.

Nachteile

  • Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften
  • höhere Gründungskosten
  • hohe bürokratische Anforderungen
  • Stärkere Regulierung als bei Personengesellschaften und damit geringe Flexibilität

Aktiengesellschaft (AG)

Vorteile

Wiederum handelt es sich um eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. 

Sie haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. 

Die Aktionäre (Gesellschafter) haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG.

Nachteile

  • höhere Gründungskosten
  • hohe bürokratische Anforderungen
  • Verwaltung und Führung der AG ist komplex und erfordert Fachkenntnis.
  • Stärkere Regulierung als bei Personengesellschaften und damit geringe Flexibilität

Flex Co - FlexKapG

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 spiegelt das Engagement der Regierung wider, innovative Maßnahmen zu ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen zu stärken und sie auf internationaler Ebene zu positionieren. Dieses umfassende Regierungsprogramm beinhaltet nicht nur eine Überarbeitung des GmbH-Rechts, sondern führt auch zur wegweisenden Einführung einer neuen Rechtsform, die als “Flexible Kapitalgesellschaft” bekannt ist. Diese soll bewährte Elemente der AG und der GmbH vereinen. Weitere Infos zur neuen Rechtsform Flex Co finden Sie in diesem Beitrag.

Noch Fragen zur Wahl der passenden Rechtsform?

Bei Fragen rund um Unternehmensgründung und die Wahl der geeigneten Rechtsform ist Rechtsanwältin Mag. Sabrina Jevremovic LL.M. der ideale Ansprechpartner. Mit ihrem fundierten juristischen Wissen und ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet bietet sie kompetente und maßgeschneiderte Beratung für angehende Unternehmer. Ihr umfassendes Verständnis für rechtliche Aspekte in Verbindung mit wirtschaftlichen Belangen ermöglicht es ihr, optimale Lösungen zu finden, die den Bedürfnissen und Zielen ihrer Mandanten gerecht werden. Frau Mag. Jevremovic ist eine verlässliche Partnerin für jeden, der sich auf den Weg in die Selbstständigkeit begibt oder seine bestehende Unternehmung rechtlich absichern und optimieren möchte.

Quellen

Bundesministerium für Justiz, Entwurf für ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft (bmj.gv.at)

Mader, Kapitalgesellschaften, 10. Auflage (2017)

Rechtsanwaltskammer Wien, Flexible Kapitalgesellschaft – eine neue Gesellschaftsform (rakwien.at)

Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht, 5. Auflage (2019)

Schummer, Personengesellschaften, 9. Auflage (2015)

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RA Mag. Sabrina Jevremovic LL.M.

Fokus auf GründerInnen, Startups, EinzelunternehmerInnen und KMU

Mein Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Beratung und Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen, das Corporate Housekeeping sowie alle im Zusammenhang mit der Gründung, der Führung und dem Betrieb eines Unternehmens stehenden, rechtlichen Anfragen. Zudem zählen meine MandantInnen auf meine Expertise in den Bereichen des Datenschutzrechts, IP&IT sowie Social Media und Compliance.

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