OGH-Entscheidung: Die Bedeutung der Beweislast – ein Fallbeispiel

Die Schwierigkeit der Beweislast in Fällen der Rettungsdiensthaftung

Die Frage der Beweislast im Rahmen von Rechts­streitigkeiten ist oftmals entscheidend für den Ausgang des Verfahrens. In einer aktuellen Entscheidung (9 Ob 69/22wdes Obersten Gerichtshofs (OGH) wurde erneut die Schwierigkeit der Beweisführung in Fällen der Rettungs­dienst­haftung hervorgehoben. Der Fall ist sowohl für Kläger als auch für die Rettungs­dienste von Interesse und berührt das sensible Thema der medizinischen Notver­sorgung.

Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall erlitt die Klägerin gegen 02:00 Uhr einen Schlaganfall. Trotz eines Notrufs verzichteten die Sanitäter des beklagten Rettungsdienstes auf den Transport der Klägerin ins Krankenhaus. Erst nach einem weiteren Notruf gegen 08:00 Uhr wurde sie schließlich eingeliefert. Die Klägerin begehrte Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden. Die Beklagte wandte ein, dass das Verhalten ihrer Mitarbeiter nicht kausal für den Schaden der Klägerin gewesen sei.

Beweislast Rettungsdienst

Rechtliche Beurteilung durch den OGH

Der OGH kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem Verhalten der Beklagten um ein Unterlassen handelt. Dementsprechend liegt die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung und dem Schadenseintritt bei der Klägerin. Zwar konnte die Klägerin nachweisen, dass eine frühere Einlieferung grundsätzlich die Möglichkeit einer Behandlung geboten hätte, jedoch konnte sie nicht darlegen, dass eine solche Behandlung tatsächlich erfolgt wäre oder nach den Regeln der Kunst hätte durchgeführt werden müssen. Deshalb wies der OGH die Klage ab.

Die Bedeutung der Beweislast

In der Prozessführung hat die Beweislastregelung eine fundamentale Bedeutung: Wer das prozessuale Risiko trägt, falls ein bestimmtes Sachverhaltselement nicht bewiesen werden kann. In Fällen wie dem vorliegenden spielt dies eine besonders gewichtige Rolle, da die Klägerin nicht nur den Fehler im Verhalten des Rettungsdienstes, sondern auch den direkten Kausalzusammenhang zum eingetretenen Schaden nachweisen muss.

Fazit

Dieser Fall ist ein lehrreiches Beispiel für die Komplexität der Beweislast im Bereich der Rettungsdiensthaftung. Während die Klägerin im vorliegenden Fall an den Anforderungen der Beweisführung scheiterte, verdeutlicht der Fall, wie entscheidend die Beweislastverteilung für den Ausgang eines Rechtsstreits sein kann. Wer in einer ähnlichen Lage Klage erheben möchte, sollte sich dieses prozessuale Risiko stets bewusst machen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um die eigenen Erfolgschancen zu maximieren.

Über den Autor

Dr. Stefan Heninger ist ein renommierter Anwalt mit einem breiten Spektrum an Fachwissen, insbesondere auf den Gebieten des Zivilrechts mit Schwerpunkt auf Prozessführung, Arbeitsrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Mit einem hohen Maß an Fachkenntnis, Empathie und Engagement setzt er sich für die Bedürfnisse seiner Klienten ein und bietet individuelle Betreuung. Dr. Heninger strebt stets nach raschen und außergerichtlichen Lösungen, wobei er die spezifischen Anliegen seiner Mandanten im Blick behält und maßgeschneiderte rechtliche Strategien entwickelt. Sein fokussierter Ansatz und seine Bereitschaft, auf die Bedürfnisse seiner Klienten einzugehen, machen ihn zu einem verlässlichen Anwalt, der sich für das beste Ergebnis seiner Mandanten einsetzt. Weitere Infos finden Sie auf www.heninger.law.

RA Dr. Stefan Heninger

Anwalt für Zivilrecht, Öffentliches Recht, Arbeitsrecht und Strafrecht

Mein Name ist Dr. Stefan Heninger. Zu meinen Fachgebieten zählen Zivilrecht samt Prozessführung, Arbeitsrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Im Sinne der Mandanten strebe ich rasche außergerichtliche Lösungen an, wenngleich ich auf das streitige Verfahren spezialisiert bin.

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