Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund, Arbeitsrecht

Von der Kündigung ist die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund zu unterscheiden. Je nachdem, ob die vorzeitige Auflösung vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber ausgeht, wird von Austritt oder Entlassung gesprochen.

Der wesentliche Unterschied zur Kündigung ist der, dass hierbei keinerlei Fristen oder Termine eingehalten werden müssen – die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt sofort. Hierbei sind jedoch zwei Voraussetzungen zwingend zu beachten:

  1. Es muss ein Entlassungs- bzw Austrittsgrund vorliegen
  2. Der wichtige Grund muss unverzüglich geltend gemacht werden
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RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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