Austritt, Arbeitsrecht

Während die Kündigung die “ordnungsgemäße” Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt, ist der Austritt die vorzeitige und fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer. Hierbei ist es jedoch erforderlich, dass ein wichtiger Grund (zB Gefährdung der Gesundheit oder Vorenthalten des Entgelts) vorliegt, welcher die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses unzumutbar macht. Entlassungsgründe sind für Angestellte in § 26 AngG und für Arbeiter in § 82a GewO 1859 aufgezählt.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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