Kündigung

Bei der Kündigung handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Einseitig bedeutet, dass es keine Zustimmung des Vertragspartners bedarf. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie dem Vertragspartner zugegangen ist (empfangsbedürftig). In der Regel müssen Kündigungsfristen und Kündigungstermine eingehalten werden. Im Unterschied zur Kündigung erfolgt eine Entlassung grundsätzlich fristlos.

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RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

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