Vermögensschaden

Der Vermögensschaden ist in Geld messbar. Es handelt sich um eine erlittene Beeinträchtigung an geldwerten Gütern (zB Verdienstentgang). Vom Vermögensschaden ist der immaterielle oder ideelle Schaden zu unterscheiden.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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