Verbundene Reiseleistung

Die verbundene Reiseleistung muss von der Pauschalreise differenziert werden. Auch auf die verbundene Reiseleistung kommen Teile des Pauschalreisegesetzes zur Anwendung.

Die Voraussetzungen, damit von einer verbundenen Reiseleistung gesprochen werden kann, sind:

  • Mindestens zwei Leistungen werden über Vermittlung eines Unternehmers gebucht.
  • Es handelt sich um separate Verträge, welche auch getrennt bezahlt werden.
  • Die Buchung erfolgt im Rahmen eines einzigen Kontakts mit dem Vermittler, also entweder im Reisebüro oder bei Onlinebuchung. Das Gleiche gilt, wenn die zweite Buchung binnen 24 Stunden erfolgt, wobei diese gezielt vermittelt wurde.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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