Pauschalreise

Gemäß dem Pauschalreisegesetz handelt es sich um eine Reise, die von einem Reiseveranstalter angeboten wird und mindestens zwei der folgenden Elemente beinhaltet:

  • Transport
  • Unterkunft
  • Touristische Leistungen
  • Vermietung von KFZ

Die Pauschalreise muss von der verbundenen Reiseleistung differenziert werden.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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