Hauptverfahren

Wird im Rahmen eines Strafverfahrens ein Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und kommt es zu keiner diversionellen Erledigung, wird das Hauptverfahren vor Gericht geführt. Während des Hauptverfahrens vernimmt das Gericht den Angeklagten gemäß § 245 der Strafprozessordnung (StPO) und führt das Beweisverfahren durch. Dabei werden insbesondere Zeugen vernommen und schriftliche Beweismittel wie Urkunden (§§ 246 ff StPO) verlesen.

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RA Mag. Dr. Sebastian Siudak

Fremden- und Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschaden, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Ausländerbeschäftigung, Staatsbürgerschaftsrecht, Niederlassungsrecht

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