Diversion

Die Diversion stellt in Österreich eine mögliche Alternative zu Anklage oder der Einstellung des Strafverfahrens dar. Sowohl Staatsanwalt als auch Richter haben die Möglichkeit – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – von der Strafverfolgung zurückzutreten bzw auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Staatsanwalt kann aus folgenden Maßnahmen wählen: Zahlung eines Geldbetrages, gemeinnützige Leistungen, Durchführung einer Probezeit mit oder ohne Übernahme von Pflichten oder Tatausgleich. Der Beschuldigte muss den Diversionsvorschlag nicht annehmen und kann die Fortführung des Strafverfahrens verlangen.

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