Gewährleistung

Die Gewährleistung bezieht sich auf die verschuldensunabhängige Verpflichtung eines Verkäufers, die Mangelfreiheit einer Leistung sicherzustellen. Sie ist im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Das Gewährleistungsrecht nach dem ABGB ist dispositiv, Unternehmer können Konsumenten gegenüber die Gewährleistung jedoch nicht einschränken. Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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