Garantie

Im Gegensatz zur Gewährleistung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Übernahme der Haftung für die Mangelfreiheit einer Leistung. Die Garantie ist jedoch nur sinnvoll, wenn sie über die Gewährleistungsansprüche hinausgeht.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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