Geldstrafe

Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung kann entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Im verwaltungsbehördlichen Verfahren ist sie die häufigste Form der Verwaltungsstrafe. Die Tagessätze hängen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – also des Einkommens – des Verurteilten ab. Der Maximaltagessatz beträgt EUR 5.000,00 und mindestens EUR 4,00. Zusätzlich zur Geldstrafe wird immer eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.