Zwingendes Recht

Zwingendes Recht umfasst rechtliche Bestimmungen, die nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien geändert werden können. Dieses Recht, auch bekannt als ius cogens, bildet das Gegenteil zum dispositiven Recht, oder ius dispositivum.

Innerhalb des zwingenden Rechts wird weiter zwischen absolutem und relativem zwingenden Recht unterschieden. Absolutes zwingendes Recht lässt, wie der Begriff bereits andeutet, keinerlei Änderungen zu. Relativ zwingendes Recht erlaubt dagegen Modifikationen zu Gunsten einer Partei, üblicherweise der schwächeren, was auch als einseitig oder zweiseitig zwingendes Recht bezeichnet wird.

Beiträge zu diesem Thema: