Vermächtnis

Beim Vermächtnis handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft von Todes wegen, bei welchem keine Erbenstellung begründet wird. Der Vermächtnisnehmer hat vielmehr einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Verlassenschaft auf eine bestimmte Sache. Es werden also einzelne Vermögenswerte zugewendet. Ein Vermächtnis kann in einem Testament oder einer sonstigen letzwilligen Verfügung angeordnet werden. (siehe auch Legat)

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

zur Kanzleipage