Testament

Beim Testament handelt es sich um eine letztwillige Verfügung, in welcher der Erblasser zu Lebzeiten bereits festlegt, was mit seinem Nachlass zu geschehen hat. Es werden eine oder mehrere Personen als Erben eingesetzt. Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden.

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Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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