Verjährung, Strafrecht

Bei der Verjährung handelt es sich um einen Strafaufhebungsgrund, durch welchen die Strafbarkeit nach der Tat entfällt. Im österreichischen Strafrecht gibt es die Strafbarkeitsverjährung (Verfolgungsverjährung) sowie die Vollstreckungsverjährung.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierte Anwältin


RA Mag. Theresia Koller

Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Immobilienrecht, Fremdenrecht, Schuldenregulierungsverfahren, Sozialrecht

zur Kanzleipage