Probezeit

Es besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbaren. Grundsätzlich darf die Probezeit nur einen Monat betragen, wobei bei Lehrlingen die ersten drei Monate als Probezeit gelten. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Terminen und Fristen und ohne, dass ein besonderer Grund vorliegt, jederzeit gelöst werden.

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