Arbeitsvertrag

Beim Arbeitsvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in welcher sich der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Bezahlung des Engelts verpflichtet.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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