Konsensualvertrag

Von einem Konsensualvertrag spricht man, wenn dieser durch bloße Willenseinigung (Konsens) der Vertragsparteien zustande kommt (zB Kaufvertrag). Das unterscheidet ihn vom Realvertrag, bei welchem zusätzlich eine faktische Handlung erforderlich ist.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

zur Kanzleipage