Geringfügige Beschäftigung

Eine Beschäftigung ist dann geringfügig, wenn das daraus resultierende Einkommen die jährlich angepasste Grenze gemäß dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt für das Jahr 2024 EUR 518,44. Geringfügig Beschäftigte genießen ausschließlich Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung, ohne Einbeziehung in die Kranken- und Pensionsversicherung. Im Falle, dass ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, besteht die Option zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.

Beiträge zu diesem Thema:

Geringfügige Beschäftigung in Österreich: Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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