Entlassung

Im österreichischen Recht muss die Entlassung von der Kündigung unterschieden werden. Während die Kündigung die „ordnungsgemäße“ Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt, ist die Entlassung die vorzeitige und fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber. Hierbei ist es jedoch erforderlich, dass ein wichtiger Grund (zB Vertrauensunwürdigkeit oder Arbeitsunfähigkeit) vorliegt, welcher die Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses unzumutbar macht. Entlassungsgründe sind für Angestellte in § 27 AngG und für Arbeiter in § 82 GewO 1859 aufgezählt.

Spezialisierte Kanzlei

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

zur Kanzleipage