Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die sich aufgrund einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung (Arbeitsvertrag) gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, ihm Arbeit bzw Dienste zu leisten. Die Verpflichtung zur Erbringung von Dienste wird durch den Arbeitsvertrag begründet, wobei dieser sowohl schriftlich, mündlich als auch konkludent abgeschlossen werden kann. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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