Anzahlung

Wird bei Vertragsabschluss eine Teilleistung erbracht, welche auf die Gesamtleistung angerechnet wird, spricht man von einer Anzahlung. Es handelt sich also um eine Teilerfüllung des Vertrags. Die Anzahlung ist vom sogenannten Angeld zu unterscheiden; im Zweifel ist von einer Anzahlung auszugehen.