Angeld

Schließen zwei Personen einen Vertrag ab, kann von einer eine Angeld geleistet werden. Es handelt sich dabei um ein Zeichen des Abschlusses oder um eine Sicherstellung der Vertragserfüllung. Wird der Vertrag seitens der Person, welche das Angeld geleistet hat, nicht erfüllt, kann der Vertragspartner das Angeld behalten. Erfüllt hingegen die Person, die das Angeld erhalten hat, den Vertrag nicht, muss sie den doppelten Betrag zurückerstatten. Eine Anzahlung ist vom Angeld zu unterscheiden.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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