Anscheinsvollmacht

Die Anscheinsvollmacht ist eine besondere Form der Stellvertretung im österreichischen Recht. Hier ist ein Verhalten des Vertretenen erforderlich, das den Eindruck erweckt, der Vertretene habe früher Vollmacht erteilt. Hätte der Dritte jedoch erkennen müssen, dass keine Bevollmächtigung vorliegt, kommt es zu keiner Stellvertretung.

Eine besondere Form der Anscheinsvollmacht ist die Ladenvollmacht.

Spezialisierte Anwältin


RA Mag. Sabrina Jevremovic LL.M.

Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Zivilrecht, IT-Recht, Social Media Recht

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