Zivilrecht

Das Zivilrecht, welches auch als Privatrecht bezeichnet werden kann, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und wird traditionell vom Öffentlichen Recht abgegrenzt. Vom Zivilrecht erfasst sind jedoch nicht nur die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürlicher Personen), sondern auch der juristischen Personen wie beispielsweise einer GmbH oder AG.

Die wichtigste Rechtsquelle für das Zivilrecht in Österreich ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB).

Darüber hinaus spielt das Europäische Recht eine immer größere Rolle im österreichischen Privatrecht, da Österreich als Mitglied der Europäischen Union (EU) Richtlinien und Verordnungen der EU in nationales Recht umsetzen muss.

Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in Österreich vor den Zivilgerichten ausgetragen.

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RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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