Verfahrenshilfe

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Verfahrensparteien Anspruch auf unentgeltliche Beigebung eines Rechtsbeistandes. Hierfür ist es erforderlich, dass der Antragsteller wirtschaftlich schlechter gestellt ist, das heißt, die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes für sich und seine Familie bezahlen kann. Um Verfahrenshilfe zu bekommen, muss ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare finden Sie bei den zuständigen Gerichten sowie der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes.

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Dr. Sebastian Siudak

Fremden- und Asylrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschaden, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Ausländerbeschäftigung, Staatsbürgerschaftsrecht, Niederlassungsrecht

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