Speziesschuld

Die Stück- bzw Speziesschuld unterscheidet sich von der Gattungsschuld dadurch, dass der Schuldinhalt durch individuelle Merkmale gekennzeichnet wird. Ob eine stück- oder Gattungsschuld vorliegt, hängt von der Parteienvereinbarung ab.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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