Im Rahmen eines Schuldverhältnisses wird eine Person verpflichtet, etwas zu tun oder zu unterlassen. Es besteht aus sachlich zusammengehörigen Rechten und Pflichten, welche relativ wirken. Relative Wirkung bedeutet, dass sie bloß gegenüber bestimmten Personen geltend gemacht werden können (anders als beispielsweise Sachenrechte). Die Beteiligten eines Schuldverhältnisses bezeichnet man als Gläubiger und Schuldner. Der Schuldner ist nur seinem Gläubiger gegenüber zur Leistung verpflichtet, gleichzeitig kann der Gläubiger die Erfüllung der Verbindlichkeit nur von seinem Schuldner verlangen.
Beispiel: Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen zweiseitigen Vertrag, wobei jede Vertragspartei zugleich Gläubiger und Schuldner ist. Der Käufer schuldet den Kaufpreis und hat dafür Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung. Der Verkäufer schuldet die vereinbarte Gegenleistung und hat dafür Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Hier spricht man auch von synallagmatischen Verträgen.