Schuldnerverzug

Schuldnerverzug liegt vor, wenn ein Vertragspartner seine Leistung nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt. In solch einem Fall hat der andere Vertragspartner die Möglichkeit, vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist zurückzutreten oder weiter auf Erfüllung zu bestehen. Hat der Schuldner den Verzug verschuldet, können ihn zusätzlich Schadenersatzpflichten treffen.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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