Schockschaden

Beim Schockschaden handelt es sich um eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert, welche beispielsweise durch das Miterleben des Unfalltodes eines nahen Angehörigen ausgelöst werden kann. Ob hierfür Ersatz gebührt, hängt von Adäquanz und Rechtswidrigkeitszusammenhang ab. Dies wird bei nahen Angehörigen in der Regel bejaht, weshalb nach dem ABGB ein ersatzfähiger Schaden vorliegt.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht