Sachversicherung

Eine Sachversicherung schützt sowohl das Eigentum als auch den Besitz des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht beispielsweise bei Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der versicherten Sache.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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