Patientenverfügung

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine schriftliche Willenserklärung, in der Personen festlegen, welche medizinischen Maßnahmen sie ablehnen, sollten sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein, ihren Willen eigenständig zu kommunizieren. Dieses Dokument dient dazu, die persönlichen Wertvorstellungen und Präferenzen des Patienten zu wahren, auch wenn dieser seine Entscheidungsfähigkeit verliert, beispielsweise durch Bewusstlosigkeit oder eine ernsthafte Erkrankung. Sie ist jedoch klar von der letztwilligen Verfügung zu unterscheiden, weil mit einer Patientenverfügung keine Verfügungen für die Zeit nach dem Todeseintritt festgelegt werden.

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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