Parentelensystem

Einteilung der erbberechtigten Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge:

1. Parentel: besteht aus Kindern und Kindeskindern, also direkten Nachkommen

2. Parentel: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Neffen und Nichten)

3. Parentel: hierunter fallen Großelternpaare und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen)

4. Parentel: Urgroßeltern, jedoch nicht deren Nachkommen

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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