Novation

Unter Novation oder Abänderungsvertrag versteht man die Vereinbarung der Vertragsparteien, den Rechtsgrund oder den Hauptgegenstand einer Forderung zu ändern, wodurch die ursprüngliche Verbindlichkeit erlischt und eine neue entsteht (§ 1376 ABGB).

Beispiel: Peter verwahrt das Fahrzeug von Hansjörg während dessen Abwesenheit (Verwahrungsvertrag). Peter bittet Hansjörg am nächsten Tag, das Fahrzeug bis zu Hansjörgs Rückkehr auch verwenden zu dürfen (Leihvertrag).

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht