Notariatsakt

Beim sogenannten Notariatsakt handelt es sich um eine vom Notar schriftlich hergestellte Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung. Durch die Mitwirkung des Notars wird diese mit der Kraft einer öffentlichen Urkunde ausgestattet. Der Notariatsakt an sich – die sogenannte Urschrift – wird vom Notar verwahrt, wobei die Parteien Ausfertigungen erhalten.