Konsumentenschutzgesetz

Beim KSchG handelt es sich um Verbraucherschutzrecht, welches primär die Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern regelt und Konsumenten einen besonderen Schutz vor dem in der Regel überlegenen Unternehmer bietet. Das 1979 in Kraft getretene KSchG trägt dazu bei, das typische zwischen Konsument und Unternehmer bestehende Ungleichgewicht auszugleichen.

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RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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