Kettenarbeitsvertrag

Von einem Kettenarbeitsvertrag ist die Rede, wenn mehrere befristet abgeschlossene Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht werden. Dies ist als Umgehung der zwingenden Vorschriften des Kündigungsschutzes anzusehen.

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RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

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