Inkasso

Der Begriff Inkasso bezieht sich im österreichischen Recht auf den Prozess der Eintreibung von Schulden. Es handelt sich um die Tätigkeit, fällige Forderungen von Schuldnern für Gläubiger einzuziehen. Hierbei werden von Unternehmen des Öfteren Anwälte mit der Forderungseintreibung beauftragt. Inkasso kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich erfolgen. Bei der gerichtlichen Eintreibung wird durch das Gericht ein Vollstreckungstitel erwirkt, mit dem Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändungen durchgeführt werden können. Außergerichtliches Inkasso basiert auf der freiwilligen Zahlung durch den Schuldner, nachdem dieser dazu aufgefordert wurde.

Spezialisierter Anwalt


RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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