Essentialia negotii

Damit ein Vertrag wirksam zustande kommt, ist es erforderlich, dass die wesentlichen Vertragspunkte von den Parteien geregelt werden. Diese wesentlichen Vertragspunkte werden als essentialia negotii bezeichnet. Beispielsweise kommt ein Kaufvertrag nur zustande, wenn die Punkte Preis und Ware zwischen den Parteien geregelt wurden.

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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