Erbrecht

Grundsätzlich regelt das Erbrecht die Rechtsnachfolge einer verstorbenen Person und entsteht mit dem Tod des Erblassers. Es klärt die Frage, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Ableben geschieht, also wer das gesamte Vermögen oder einen Teil davon für sich beanspruchen darf.

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RA Mag. Kaspar Strolz

Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgrundungen, Gewerberecht, Miet- und Wohnrecht, Raumordnung, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

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