Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird nur an Personen gewährt, die in den 182 Kalendertagen vor der Geburt des Kindes tatsächlich und ununterbrochen einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in Österreich nachgegangen sind. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, jedoch maximal EUR 69,83 pro Tag.

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RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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