Dienstzettel

Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um einen Arbeitsvertrag. Ein Dienstzettel muss nicht ausgestellt werden, wenn der Arbeitsvertrag alle notwendigen Angaben enthältAnsonsten ist der Dienstzettel vom Arbeitgeber unmittelbar nach Antritt des Dienstverhältnisses auszuhändigen.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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