Bündelversicherung

Eine Bündelversicherung fasst mehrere Versicherungsarten in einer Polizze zusammen. Als Beispiel ist die Haushaltsversicherung zu nennen, die unter anderem die Risiken Diebstahl, Feuer, Leitungswasser etc. abdeckt.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

zur Kanzleipage