Beurkundung

Beurkundungen durch einen Notar stellen die Aufnahme von notariellen Urkunden dar, die bei Rechtsgeschäften, Rechtserklärungen, Wissenserklärungen, Tatsachen oder sonstigen Vorgängen von Bedeutung sind, wenn diese rechtliche Wirkungen begründen sollen. Hierbei handelt es sich um öffentliche Urkunden, welche die Wiedergabe des Inhalts der Wahrnehmung des Notars über Tatsachen, Wissenserklärungen oder sonstige Vorgänge darstellten. Prozessrechtlich bieten sie vollen Beweis über ihren Inhalt. Die Vorgehensweise bei der Beurkundung sieht dergestalt aus, dass der Notar Verträge oder Urkunden in einer Niederschrift abfasst, den Beteiligten vorliest und von diesen in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet.