Arbeitsvertrag, befristet

Ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt wird. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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