Arbeitskräfteüberlassung

Unter Arbeitskräfteüberlassung versteht man jedes Zurverfügungstellen von Arbeitskräften für Arbeitsleistungen an Dritte im Rahmen eines Überlassungsvertrags. Ein Arbeitgeber (Überlasser) stellt einem anderen (Beschäftiger) Arbeitskräfte zur Verfügung.

Beispiel: Die Unternehmer A und B vereinbaren in einem Überlassungsvertrag, dass A dem B Arbeitskräfte überlässt und diese auf der Baustelle des B Arbeitsleistungen verrichten.

Beiträge zu diesem Thema:

Spezialisierte Anwältin

 


RA Mag. Birgitta Winkler, LL.M.

Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Internetrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Medizinrecht

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