Angestellte

Angestellte sind Arbeitnehmer, für welche das Angestellten-Gesetz zur Anwendung kommt. Sie erfüllen entweder kaufmännische Dienstehöhere Aufgaben (nicht kaufmännische Dienste) oder Büro-Arbeiten (Kanzleiarbeiten). Darunter fallen bspw Büroangestellte, Buchhalter, Ordinationshilfen, Verkäufer, Versicherungsvertreter, Programmierer uvm.

Daneben gibt es auch noch den Angestellten kraft Vertrags. Es wird in solch einem Fall die Anwendung des Angestelltenrechts vereinbart, obwohl es sich um einen Arbeiter im Sinne des Gesetzes handelt. Sofern keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, handelt es sich grundsätzlich um einen Arbeiter.

Spezialisierter Anwalt


RA Dr. Stefan Heninger, LL.M. (WU)

Arbeitsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Öffentliches Recht, Prozessführung

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